Glücklicherweise entscheiden sich immer mehr öffentliche Einrichtungen für die Einführung haustier- oder hundefreundlicher Richtlinien. Und das bedeutet, dass wir nun die Gesellschaft unserer Hunde in öffentlichen Einrichtungen wie Bars, Restaurants, Geschäften usw. genießen können.
Ebenso ist es wichtig, die aktuellen Regelungen zum Aufenth alt von Hunden in öffentlichen Einrichtungen zu kennen. Auf diese Weise können wir nicht nur unsere Rechte als Eigentümer verstehen, sondern auch die Grenzen und Bedingungen, die wir in diesen Gemeinschaftsräumen respektieren müssen.
Hunde in öffentlichen Einrichtungen: Gibt es hierzu eine nationale Regelung?
Leider gibt es in Spanien noch immer keine Regelung oder Rahmengesetz auf nationaler Ebene, die den Aufenth alt von Hunden in öffentlichen Einrichtungen regeln.
Jede autonome Gemeinschaft hat ihre eigenen geltenden Verordnungen; Diese Vorschriften legen die Gesundheits- und Hygienebedingungen fest, die in allen Geschäften und Einrichtungen, die Dienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringen, eingeh alten werden müssen.
Andererseits werden auch die Pflichten und Verantwortlichkeiten von Hundeh altern geregelt. Das Zurücklassen von Hundekot auf öffentlichen Straßen beispielsweise gilt in den allermeisten Autonomen Gemeinschaften als Straftat und zieht für die Besitzer Geldstrafen von 200 bis 3.000 Euro nach sich.
Darüber hinaus fördern diese Verordnungen im Allgemeinen die Schaffung öffentlicher Räume speziell für den Aufenth alt von Haustieren und ihren Betreuern. Zum Beispiel die Plätze, die speziell für die Erholung und das Training mit Haustieren ausgestattet sind; Dies geschieht insbesondere bei Hunden.
Autonome Regelungen und Beschränkungen für den Zutritt von Hunden in öffentlichen Einrichtungen
Wenn wir über öffentliche Einrichtungen sprechen, die nicht mit dem Staat verbunden sind, wie Bars, Restaurants oder Hotels, wird die Angelegenheit komplexer und erfordert eine stärkere Regulierung.
Obwohl regionale Vorschriften die Schaffung haustierfreundlicher Räume fördern können, erlauben sie den Eigentümern dennoch, Bedingungen festzulegen, die den Aufenth alt von Hunden in ihren Geschäften erschweren oder einschränken.
Daher hängt der Aufenth alt von Hunden in diesen Einrichtungen in der Praxis häufig von einer bestimmten Entscheidung des Eigentümers oder Verw alters der jeweiligen Immobilie ab. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass es in einigen autonomen Gemeinschaften bereits Verordnungen gibt, die versuchen, den Verbleib von Hunden in öffentlichen und privaten Einrichtungen zu fördern.
Das Ziel scheint darin zu bestehen, den Erziehungsberechtigten mehr rechtliche Instrumente anzubieten, um ihre Möglichkeit zu schützen, bestimmte Einrichtungen mit ihren Hunden aufzusuchen.
Gleichzeitig geht es darum, die konkreten Umstände zu definieren, unter denen Eigentümer oder Eigentümer auf regionale Vorschriften zurückgreifen können, um den Zutritt von Tieren in ihre Betriebe einzuschränken oder zu verhindern.
Das Beispiel des andalusischen Tierschutzgesetzes
Als Beispiel nennen wir Artikel 14 des andalusischen Tierschutzgesetzes, der ausdrücklich festlegt:
„Haustiere haben möglicherweise eingeschränkten Zugang zu Hotels, Restaurants, Bars, Tavernen und anderen öffentlichen Einrichtungen, in denen Getränke und Mahlzeiten konsumiert werden, wenn der Eigentümer der Einrichtung die spezifischen Zulassungsbedingungen festlegt und eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Stelle einholt . In diesem Fall müssen sie ein von außerhalb der Einrichtung sichtbares Hinweisschild anbringen.“
In diesem Text weisen wir darauf hin, dass in den Einzelbetrieben der Aufenth alt von Hunden erlaubt sein soll.Daher müssten ihre Besitzer oder Besitzer eine behördliche Genehmigung beantragen, für die sie gemäß den geltenden Vorschriften ihre Argumente vorbringen müssten, falls sie den Zugang von Erziehungsberechtigten mit ihren Haustieren einschränken wollen.
Während des gesamten Prozesses und für den Fall, dass eine Genehmigung erteilt wird, müssen Einrichtungen am Eingang ihrer Einrichtung ein unverwechselbares Siegel anbringen.
Die gleichen Vorschriften legen jedoch fest, dass der Zutritt von Tieren in Betriebe zur Herstellung, zum Verkauf, zur Lagerung oder zum Transport von Lebensmitteln verboten ist. Es sieht außerdem das Verbot oder die Beschränkung des Zugangs von Haustieren zu Sportanlagen, öffentlichen Veranst altungen und anderen ähnlichen öffentlichen Einrichtungen vor.
Ständigkeit von Blindenführhunden bzw. Blindenführhunden in öffentlichen Einrichtungen
Ein Sonderfall innerhalb der regionalen Regelungen ist der Verbleib von Blindenhunden in öffentlichen Einrichtungen.Der Zutritt und Verbleib dieser Art von Hilfstieren darf nicht verhindert werden; Diese Genehmigung gilt auch für Unternehmen, die Lebensmittel zubereiten oder verkaufen, sowie für öffentliche Veranst altungen und Sportfeiern.
Bevor wir zum Schluss kommen, ist es erwähnenswert, dass sich immer mehr Besitzer dafür entscheiden, den Verbleib von Hunden in ihren Betrieben zu fördern; Zu diesem Zweck werden die Möglichkeiten in Betracht gezogen, ihr Einkommen zu verbessern und sich auch dem haustierfreundlichen Trend anzuschließen, der in der internationalen Gemeinschaft immer mehr an Stärke und Stimme gewinnt.