Verkehr von Tieren auf öffentlichen Straßen

In ländlichen Gebieten und ihrer Umgebung ist der Tierverkehr auf öffentlichen Straßen eines der komplexesten Probleme im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Wie soll es geregelt werden?

Das Zusammenleben von Fahrzeugen, Fußgängern und Tieren auf Straßen und Nichtviehstraßen muss reguliert werden, um Unfälle zu vermeiden, ohne die wirtschaftlichen Aktivitäten der Züchter zu beeinträchtigen.

Aus diesem Grund hat Spanien, wie die meisten europäischen Länder, den Transport von Tieren in seine allgemeinen Verkehrsregeln aufgenommen. Und in diesem Artikel werden wir die offiziellen Regeln und Richtlinien für den Transport von Rindern oder Tierherden auf öffentlichen Straßen in Spanien detailliert beschreiben.

Verkehr von Tieren auf öffentlichen Straßen: Was bestimmt das spanische Recht?

In Spanien sind die Regeln für das Fahren auf öffentlichen Straßen im Gesetz über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Verkehrssicherheit zusammengefasst, das durch das Königliche Gesetzesdekret 6/2015 genehmigt wurde.

Kapitel V dieses Dokuments regelt speziell den Verkehr von Tieren auf öffentlichen Straßen. Erstens wird darin festgelegt, dass der Transport von Tieren auf Autobahnen und Autobahnen in Spanien ausdrücklich verboten ist. Anschließend werden die folgenden allgemeinen und spezifischen Regeln für den Verkehr von Vieh und Tieren auf spanischen Autobahnen und Straßen festgelegt:

Allgemeine Regeln für den Transport von Tieren auf öffentlichen Straßen

Artikel 126 des oben genannten Verkehrsgesetzes legt die allgemeinen Regeln für den Transport von Tieren auf öffentlichen Straßen in Spanien fest. Sein Inh alt drückt hierzu Folgendes aus:

„Auf den Straßen, die den Rechtsvorschriften über Verkehr, Kraftfahrzeugverkehr und Verkehrssicherheit unterliegen, ist die Durchfahrt von Zug-, Last- oder Stuhltieren, vereinzelten Rinderköpfen, in Herden oder Herden nur dann gestattet, wenn dies nicht der Fall ist praktikabler Reiseweg über das Vieh und solange es von jemandem bewacht wird.“

Auf jeden Fall sollten öffentliche Straßen nur dann genutzt werden, wenn keine Viehwege vorhanden sind. Ebenso muss die Zirkulation auf alternativen Strecken erfolgen, auf denen der Verkehr mit Kraftfahrzeugen weniger intensiv ist.

Spezifische Regeln für den Tierverkehr auf öffentlichen Straßen

Artikel 127 der Verkehrsordnung regelt die Anforderungen und Pflichten, die beim Transport von Tieren auf öffentlichen Straßen eingeh alten werden müssen. Mit anderen Worten, es drückt aus, wie der Transit auf zugelassenen Autobahnen und Straßen erfolgen sollte.

Zunächst wird bekräftigt, dass der Transport von Tieren vorzugsweise über genehmigte Durchgänge und mit der richtigen Beschilderung erfolgt. Wenn sie nicht vorhanden sind, müssen Orte ausgewählt werden, die Mindestsicherheitsbedingungen für Fahrer, Vieh und andere Verkehrsteilnehmer auf der Straße aufweisen.

Darüber hinaus wird noch einmal betont, dass Tiere auf allen öffentlichen Straßen in Spanien nicht unbeaufsichtigt zirkulieren dürfen. Darüber hinaus wird festgelegt, dass auch der Verkehr in der Nähe von Straßen überwacht werden muss, um zu verhindern, dass Tiere in die Straßen eindringen und Unfälle verursachen.

Richtlinien für das Reisen mit Tieren auf öffentlichen Straßen in Spanien

Gemäß den aktuellen spanischen Vorschriften müssen beim Fahren mit Tieren auf öffentlichen Straßen die folgenden Richtlinien befolgt werden:

  • Mitgeführte Tiere und Karren dürfen nicht in die Fußgängerzone eindringen.
  • Freilaufende Rinder sowie Last-, Zug- oder Stuhltiere müssen auf der Schulter auf der rechten Seite zirkulieren. Falls sie die Straße benutzen müssen, wird der rechte Straßenrand bevorzugt.
  • Herden und Tiere in Herden müssen im Schritt gehen und sich so nah wie möglich am rechten Rand öffentlicher Straßen aufh alten. Ebenso sollten sie nie mehr als die Hälfte dieser Fläche einnehmen.
  • Der Transport von Tieren auf öffentlichen Straßen erfolgt in Gruppen mittlerer Länge, jede mit mindestens einem Fahrer.
  • Wenn sie auf Kreuzungen oder Engstellen stoßen, müssen Tierführer den Fahrzeugen Vorrang geben.
  • Für den Fall, dass Tiergruppen auf öffentlichen Straßen in entgegengesetzter Richtung zusammenkommen, muss die Bewegung abwechselnd erfolgen, ohne den Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr zu beeinträchtigen.

Abschließend wird festgestellt, dass es in der Verantwortung von Tierführern liegt, bei Fahrten auf Nicht-Tierstraßen an Tagen mit schlechten oder unzureichenden Lichtverhältnissen oder bei ungünstigen Wetterbedingungen Licht zu tragen. Diese Lichter müssen nach vorne weiß oder gelb und nach hinten rot sein.

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