Wie schließe ich einen Vertrag über den Verkauf von Tieren ab?

Ein Kauf- und Verkaufsvertrag für Tiere ist zwar nicht zwingend, wird aber in manchen Fällen dringend empfohlen, insbesondere wenn es um Miteigentum an Tieren geht.

Kaufvertrag für Tiere in Miteigentumsverhältnissen

Die geltenden Gesetze sehen immer noch vor, dass Tiere Miteigentum sein können. Aus diesem Grund können mehrere Personen Eigentümer desselben Tieres sein und es besteht die Möglichkeit, einen im rechtlichen Bereich gültigen Vertrag über das Miteigentum an Tieren abzuschließen.

Ebenso ist ein Vertrag über den Verkauf von Tieren nicht unbedingt Voraussetzung für die Formalisierung des Miteigentums. Aber logischerweise ist es ideal, dass die Miteigentümer immer einen Vertrag abschließen, bevor sie das Tier gemeinsam erwerben.

Anhand dieses Dokuments können Sie die Rechte und Pflichten jedes Eigentümers festlegen. Durch die Festlegung der Bedingungen, unter denen das Miteigentum begründet wird, ist es möglich, künftige Klagen wegen fehlender Einigung zwischen den Parteien, die Miteigentümer des Tieres sind, zu vermeiden.

Es gibt kein einheitliches Muster für den Abschluss eines Vertrags über den Verkauf von Tieren, da sein Inh alt an die konkrete Vereinbarung zwischen denjenigen angepasst werden muss, die das Tier erwerben. Da diese Art der Vereinbarung jedoch besonders häufig bei der Miteigentümerschaft von Pferden vorkommt, möchten wir Ihnen im Folgenden anhand dieser Situation einige Tipps geben.

7 Tipps zum Abschluss eines Vertrags über den Verkauf von Tieren oder die Adoption

Wie wir sehen, wird es sehr positiv sein, diese Richtlinien und Klauseln zu berücksichtigen, wenn wir einen Kaufvertrag für unsere Haustiere abschließen:

  • Maximale Aufmerksamkeit für persönliche Daten und Transaktionsdaten. Es mag offensichtlich erscheinen, aber es schadet nie, die Angaben des Verkäufers, des Käufers und der Verkaufsbedingungen sorgfältig zu prüfen. Unbedingt anzugeben ist auch das Datum und der Ort des Vertragsabschlusses.
  • Identifizieren Sie das Tier im Detail. Das erworbene oder adoptierte Tier muss im Kauf-, Verkaufs- oder Adoptionsvertrag genau bezeichnet werden. Einige wichtige Daten: Art, Rasse, Geschlecht, Mikrochipnummer, Abstammung (falls erforderlich) usw.
  • Herkunft und Herkunft des Tieres. Ein Kauf- oder Adoptionsvertrag muss stets klar und objektiv die Herkunft und Herkunft des Tieres zum Ausdruck bringen. Mit anderen Worten, wie kam es in die Hände derjenigen, die es bei dieser Gelegenheit verkaufen oder zur Adoption freigeben?

Weitere zu berücksichtigende Vertragsdetails:

  • Vermeiden Sie wirtschaftliche Missverständnisse bei Verkauf, Preis, Art und Zahlungsbedingungen.Im Falle von Miteigentümern ist es wichtig anzugeben, ob es einen Unterschied in den Prozentsätzen gibt, die jeder Eigentümer in den Erwerb des Tieres investiert. Auch wenn der Betrieb steuerpflichtig ist, empfiehlt es sich, diesbezüglich eine vorherige Vereinbarung zu treffen.
  • Klären Sie die Gebühren jedes Eigentümers. Bei Miteigentümern muss die jedem Miteigentümer entsprechende Vergütung im Vertrag klar und objektiv festgelegt werden. Dies ist wichtig, um die Verantwortlichkeiten jedes Eigentümers bei der Pflege des Tieres zu regeln und festzulegen, was jedem einzelnen im Falle einer Vertragskündigung zusteht.
  • Drücken Sie den Zweck oder das Ziel der Anschaffung des Tieres zum Ausdruck. Wird das Tier gezielt zur Ausübung sportlicher Aktivitäten angeschafft, empfiehlt es sich, diesen Zweck im Vertrag klarzustellen. Sollte das Tier nicht die vom Verkäufer versprochenen Eigenschaften aufweisen, kann der Vertrag für nichtig erklärt werden.
  • Führen Sie vor Vertragsunterzeichnung eine Prüfung durch. Um sicherzustellen, dass das Tier gesund und frei von Parasiten oder Krankheiten ist, wird empfohlen, in den sieben Tagen vor Vertragsabschluss eine körperliche Untersuchung durchzuführen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, den Teil des Tierarztes in den Vertragstext aufzunehmen, um künftige Konflikte zwischen Käufer und Verkäufer zu vermeiden.

Können Sie versteckte Mängel beim Verkauf von Tieren geltend machen?

Das spanische Zivilgesetzbuch legt fest, dass Klagen wegen versteckter Mängel innerhalb von 40 Tagen nach dem Erwerb des Tieres eingereicht werden müssen. In der Praxis ist es jedoch nahezu unmöglich, diese Frist einzuh alten, da sich Laster kaum so schnell offenbaren.

Aus diesem Grund ist es wichtig hervorzuheben, dass die Parteien eine längere Frist für die Geltendmachung versteckter Mängel vereinbaren können. Um jedoch gültig zu sein, muss dies im Kaufvertrag für Tiere zum Ausdruck kommen und von Käufer und Verkäufer akzeptiert werden.

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