Das Landesgesetz besagt, dass Hunde bei Spaziergängen an der Leine geführt werden müssen, aber wussten Sie, dass einige Gemeinden ihre Vorschriften geändert haben und Sie den Hund frei an ihnen ausführen dürfen? Finden Sie heraus, ob Ihre Stadt darunter ist.
Obwohl das Gassigehen mit dem Hund ohne Leine für Ihr Haustier befreiend erscheinen mag, sollten Sie bedenken, dass es nicht immer ratsam ist. Wenn Ihr Hund Verh altensprobleme oder eine Erkrankung hat, die seine kognitiven Fähigkeiten einschränkt, empfehlen wir Ihnen, darauf zu verzichten.
Hundeordnung
Die Gesetze zur Regulierung von Tieren sind staatlicher Natur, sie wurden von der Zentralregierung erlassen und sind für ganz Spanien gleich.Allerdings können die Autonomen Gemeinschaften und Rathäuser ihre eigenen Regelungen treffen. Aus diesem Grund gilt zwar grundsätzlich das gleiche Recht für alle Einwohner, die Einzelheiten können sich jedoch in bestimmten Landesteilen ändern.
Das staatliche Gesetz besagt, dass alle Hunde im öffentlichen Raum an der Leine geführt werden müssen, mit Ausnahme von eingezäunten Hundeparks. Einige Kommunen haben jedoch gesetzlich festgelegt, dass der Hund unter bestimmten Bedingungen frei herumlaufen darf.
Ein separater Fall sind Hunde von PPP-Rassen, also Hunde, die als potenziell gefährlich eingestuft sind. Für diese Rassen gelten keine Leinenpflichtregeln. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Gemeindeverw altung, ob Ihr Hund von diesem Gesetz betroffen ist, bevor Sie ihn von der Leine lassen und eine Geldstrafe riskieren.
Orte, an denen die Landesgesetze nicht geändert wurden, um Hunde ohne Leine zuzulassen, können Besitzer finanziell bestrafen.Auch hier variiert die Höhe des Bußgeldes je nach Tatort: In Pamplona liegt sie zwischen 90 und 150 Euro, während sie in Cartagena, wo die Bußgelder höher sind, zwischen 1.700 und 3.000 Euro schwanken kann.
Ausnahmen von der Regel
Der Begriff „Potenziell gefährliche Hunde“ (Potentially Dangerous Dogs, PPP) bezieht sich auf Hunderassen, die aufgrund einiger ihrer körperlichen Eigenschaften als besondere Hunderassen gelten. Damit ein Exemplar in diese Kategorie fällt, muss es die folgenden Merkmale erfüllen:
- Kraftvolles Aussehen, starke Muskulatur, athletischer Körperbau, stämmig, Beweglichkeit, Ausdauer und körperliche Ausdauer.
- Markiertes Zeichen und Wert.
- Kurze Haare.
- Widerristhöhe zwischen 50 und 70 Zentimeter, Gewicht über 20 Kilogramm und Brustumfang zwischen 60 und 80 Zentimeter.
- Große und kräftige Kiefer, robustes, breites und tiefes Maul. Quaderiger Kopf, voluminös, robust, mit breitem Schädel und abgerundeten Wangen.
- Muskulöser, breiter und kurzer Hals.
- Massive, breite, große, tiefe Brust und gewölbte Rippen.
- Vorderbeine parallel, gerade und robust.
Dobermänner, Bordeauxdoggen, Boxer und Bullterrier sind einige der Hunde, die in dieser Ausnahmeliste aufgeführt sind. Leider können Sie Ihren Hund nicht ohne Leine freilassen, wenn er einer dieser „gefährlichen“ Rassen angehört.
Städte, in denen Sie mit Ihrem Hund frei spazieren gehen können
Die Bedingungen für das Freiführen des Hundes sind in jeder Stadt unterschiedlich, haben aber einige Gemeinsamkeiten: In den meisten dieser Orte gibt es einen Zeitplan und außerhalb dieser Zeiten ist die Leine erforderlich. Es gibt eingeschränkte Bereiche, zu denen sie keinen Zutritt haben, etwa Spielplätze und andere markierte Bereiche.
In jedem Fall sind die Besitzer dafür verantwortlich, was ihr Hund tut, egal ob er freigelassen wird oder nicht. Außerdem müssen sie den Hundekot aufsammeln und öffentliche Straßen so sauber wie möglich h alten.
Bevor Sie Ihren Hund auf freiem Fuß ausführen, denken Sie immer daran, Ihren gesunden Menschenverstand zu bewahren: Bringen Sie Ihrem Hund bei, zurückzukommen, wenn Sie ihn brauchen, lassen Sie ihn nicht entkommen, und wenn er auf der Straße Angst hat, lassen Sie ihn niemals es geht, da es entkommen könnte.
Madrid
In der Stadt Madrid können Sie Ihren Hund innerhalb bestimmter Zeiten frei ausführen: von 19:00 bis 10:00 Uhr im Winter und von 20:00 bis 10:00 Uhr im Sommer. Darüber hinaus gibt es in der ganzen Stadt viele umzäunte Hundeparks, die für die Stadtverw altung nicht stundenlang geöffnet sind: Sie sind immer verfügbar.
Huesca und Zaragoza
Huesca legt fast die gleichen Öffnungszeiten fest wie der Stadtrat von Madrid: Von 20:00 bis 9:00 Uhr dürfen Hunde frei herumlaufen, allerdings nur in öffentlichen Parks. In Saragossa gibt es etwas mehr Vorgaben: Sie können Ihren Hund zu dieser Zeit auf Plätzen und Parks mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern frei ausführen.
Bilbao und San Sebastián
In Bilbao und San Sebastián gibt es zwei Arten von Parks und daher auch Öffnungszeiten. In manchen ist das Anleinen von 18:00 bis 12:00 Uhr erlaubt, in anderen nur nachts, von 20:00 bis 10:00 Uhr. Um herauszufinden, welche Öffnungszeiten in den verschiedenen Parks gelten, hat jeder Stadtrat mehrere Leitfäden und Karten veröffentlicht.
Vitoria-Gazteiz
Die Vorschriften für Tiere und Haustiere in Vitoria-Gasteiz sehen vor, dass Hunde in Grünflächen ohne Leine laufen dürfen. Es gibt keinen festen Zeitplan für die Regel, es spielt also keine Rolle, ob es Tag oder Nacht ist. Dennoch gibt es einige grüne Websites, auf denen das Mitführen Ihres Haustiers an der Leine vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel:
- Dompark.
- Gartenbereiche des Universitätscampus (außer den Gärten María de Maeztu).
- Prado Park.
- La Florida Park (einschließlich des Secret Water Garden).
- Gebiete im Natura-2000-Netzwerk: Salburua, Zadorra, Robledales Isla de la Llanada Álava und Montes Altos de Vitoria.
Das Auslaufen mit unseren Hunden hat Vorteile für sie und für uns. In den meisten Teilen des Landes ist jedoch das Tragen an der Leine gesetzlich vorgeschrieben: Wenn Sie in einer dieser Städte wohnen, haben Sie Glück. Für den Rest der Bürger entscheiden Sie sich für eine lange Leine, um Ihrem Hund die Freiheit zu geben, oder wenden Sie sich an Ihren Bürgermeister und schlagen Sie eine Änderung der Vorschriften vor.