Die Idee, mit dem Hund frei spazieren zu gehen, erscheint uns oft sehr verlockend, da unsere Haustiere die Möglichkeit, zu rennen, zu springen und ihre Umgebung frei zu erkunden, ungemein genießen. Aber leider ist es in der Praxis ziemlich schwierig, unseren besten Freund mit dieser Freiheit zu begleiten, besonders wenn wir in großen Städten leben.
Grenzwerte nach Ländern
In den meisten Ländern gibt es spezielle Vorschriften, die bestimmte Grenzen und Bedingungen für das Gassigehen unserer Tiere auf der Straße festlegen. Und in den meisten Städten ist es aus Sicherheits- und Hygienegründen verboten, mit dem Hund spazieren zu gehen.
Ebenso gibt es einige autonome Gemeinschaften, in denen es erlaubt ist, unsere Hunde zu Zeiten freizulassen, in denen wenig Auto- und Menschenverkehr herrscht, beispielsweise spät in der Nacht und am frühen Morgen. Aber diese Bedingungen ändern sich erheblich, wenn wir einen potenziell gefährlichen Hund haben.
Wo kann man in Spanien seinen Hund frei ausführen?
Im Allgemeinen sind die Gesetze in Spanien über die Rechte und Pflichten von Hundeh altern staatlicher Natur. Mit anderen Worten: Seine Vorschriften gelten im gesamten Staatsgebiet. Derzeit ist in der spanischen Gesetzgebung festgelegt, dass Hunde im öffentlichen Raum immer in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an der Leine laufen müssen.
Eine Ausnahme von dieser Regel gibt es in öffentlichen Hundeparks, die logischerweise so gest altet sind, dass unsere besten Freunde in einem sicheren und umzäunten Bereich frei trainieren und Spaß haben können.
Einige Autonome Gemeinschaften haben jedoch eigene kommunale Verordnungen zu diesem Thema erlassen, in denen das Freilaufen von Hunden an bestimmten Orten und zu bestimmten Zeiten erlaubt ist. Aus diesem Grund ist es in einigen spanischen Gemeinden möglich, Ihren Hund beim Spaziergang freizulassen, auch wenn das nationale Gesetz etwas anderes vorschreibt.
Als nächstes nennen wir einige spanische Gemeinden, in denen Sie Ihren Hund frei ausführen dürfen. Aber natürlich ist es wichtig zu beachten, dass Ihr Haustier aus Sicherheitsgründen in einigen öffentlichen Bereichen, wie zum Beispiel auf Spielplätzen, nicht frei herumlaufen darf.
Spazierengehen mit freiem Hund in Madrid
In der Stadt Madrid variieren die Zeiten, zu denen Sie Ihren freilaufenden Hund ausführen können, je nach Sommerzeit. In der kältesten Jahreszeit kann Ihr Haustier von 19:00 bis 10:00 Uhr frei herumlaufen. Bereits im Sommer wird dieses Zeitfenster auf die Zeit von 20:00 bis 10:00 Uhr reduziert.
In der spanischen Hauptstadt gibt es auch mehrere Hundeparks, in denen Ihr bester Freund den ganzen Tag frei herumlaufen kann. Aber denken Sie daran, dass die Handlungen Ihres Hundes immer in Ihrer Verantwortung liegen, egal ob er frei oder an der Leine läuft.
Spazierengehen mit Ihrem freilaufenden Hund in Bilbao und San Sebastián
Bilbao und San Sebastián haben zwei verschiedene Arten von Parks, jeder mit seinen eigenen Öffnungszeiten. In einigen Fällen genießt Ihr Hund privilegierte Stunden, da er von 18:00 bis 12:00 Uhr ohne Leine laufen kann. Aber in den meisten von ihnen kann man nur nachts frei sein, von 20:00 bis 22:00 Uhr.
Spazierengehen mit freiem Hund in Saragossa
In Saragossa sind die Bedingungen für Spaziergänge mit einem freilaufenden Hund etwas detaillierter. Neben der Einh altung des Zeitplans von 20:00 bis 09:00 Uhr ist die Mitnahme Ihres Haustiers ohne Leine nur in Parks und Plätzen mit einer Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern möglich.Auch Huesca führt denselben Zeitplan ein, allerdings in allen Parks in seinem Gebiet.
Gehen Sie mit dem Hund ohne Leine in Vitoria-Gasteiz spazieren
Die Vitoria-Gasteiz-Verordnung steht kurz vor der offiziellen Genehmigung und tritt in Kraft. Die neue Verordnung sah zunächst keine bestimmte Zeitspanne für das Freilaufen des Hundes vor, sondern beschränkte diese Möglichkeit aus Sicherheitsgründen nur auf einige öffentliche Bereiche.
Was ist mit potenziell gefährlichen Hunden? Können sie frei herumlaufen?
Nein! Die oben genannten Vorschriften und Zeitpläne gelten gemäß dem Königlichen Erlass 287/2002 nicht für Hunde, die in Spanien als potenziell gefährlich gelten. Diese Rassen müssen im öffentlichen Raum immer einen Maulkorb und eine Leine tragen, unabhängig von Ort und Zeit, an dem sie spazieren gehen.
Darüber hinaus müssen ihre Erziehungsberechtigten auf allen Spaziergängen die Verw altungslizenz mit sich führen, um sicherzustellen, dass sie berechtigt sind, einen potenziell gefährlichen Hund zu adoptieren und zu pflegen.Bei Nichteinh altung dieser Auflagen drohen für den H alter des Hundes Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro.