Haustiere im Bürgerlichen Gesetzbuch

Traditionell, Haustiere wurden in den spanischen Gesetzen als bloße Dinge behandelt. Obwohl bei der Verhütung und Bestrafung von Tierquälerei erhebliche Fortschritte erzielt wurden, hat das spanische Zivilgesetzbuch Haustieren weiterhin den Rechtsstatus „bewegliches Eigentum“ zuerkannt, das verteilt, beschlagnahmt und sogar verpfändet werden kann.

Tierbeteiligungsverträge sind eines der offensichtlichsten Beispiele für diese eigentumsähnliche rechtliche Behandlung. Erlaubt dass es sich bei den Tieren um ein gemeinsames Eigentum mehrerer Personen handelt; die Eigentümer würden Inhaber einer bestimmten Anzahl von Quoten in ihrem Eigentum werden.

Dennoch, Seit 2017 wird eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches beschlossen, um diesen Rechtsstatus zu „korrigieren“ und erkennen so Haustiere als mit Sensibilität begabte Wesen.

Als nächstes werden wir genau über diese notwendigen Änderungen der spanischen Gesetzgebung sprechen, um der Natur der Haustiere gerecht zu werden, die ein komplexes Nerven- und kognitives System besitzen.

Haustiere als „persönliches Eigentum“: Überlegungen und Grenzen dieses Rechtsstatus

Seit vielen Jahren gibt es mehrere Organisationen, die sich für den Tierschutz einsetzen, wie die Affinity Foundation und das Animal Justice and Defense Observatory.

Diese Entitäten sind organisiert, um eine wirksamere öffentliche Politik im Kampf gegen Tierquälerei und Überfüllung der Straßen zu fordern. Dasselbe tun sie auch, um eine Aktualisierung der rechtlichen Behandlung von Tieren zu fordern.

Bei dieser Änderung des Rechtsstatus geht es nicht nur darum, empathischer gegenüber den Emotionen und Leiden von Haustieren zu werden. Seine wichtigste Bedeutung besteht darin, dass rechtliche Fortschritte bei der Anerkennung erzielt werden, dass Tiere können Inhaber bestimmter eigener Rechte sein.

Während man davon ausging, dass Haustiere "persönliches Eigentum" seien, rechtlich vergleichbar mit Fahrzeugen, Sie würden jeglicher kognitiven oder emotionalen Fähigkeiten beraubt, wie z. B. die Fähigkeit zu fühlen. Schließlich erfahren Dinge oder Gegenstände keinen Schmerz, geschweige denn ihre eigenen Emotionen.

In diesem Panorama, die Sensibilität und das Wohlbefinden eines Tieres würden kaum berücksichtigt zum Zeitpunkt der Verhängung eines Gerichtsurteils, insbesondere wenn dies eine Verletzung der Freiheit jedes Einzelnen bedeutet, sein Eigentum zu nutzen oder zu verwenden.

Wie wir sehen, würde das dem Menschen anerkannte Recht auf Eigentum immer Vorrang haben und nicht ein unerkanntes Recht der Tiere auf ihre körperliche und seelische Unversehrtheit.

Nur durch eine Änderung des rechtlichen Status von Haustieren wäre dies möglich beginnen, rechtlich anzuerkennen, dass es sich um Wesen handelt, die mit Sensibilität ausgestattet sind, und dass ihr Wohlergehen auch bei der öffentlichen Politik und bei rechtlichen Maßnahmen, die sie betreffen, berücksichtigt werden sollte.

Die Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches und der neue Rechtsstatus von Haustieren

Im Jahr 2017 hat die Volksparlamentariergruppe den Vorschlag für ein Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Hypothekengesetzes und des Zivilprozessgesetzes über die Rechtsordnung von Tieren vorgelegt. Das zentrale Ziel war einen besonderen rechtlichen Status für Haustiere schaffen; man würde erkennen, dass sie mit Sensibilität ausgestattet sind und nicht mit Gütern gleichgesetzt werden können.

Was insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch betrifft, der vorgeschlagene Vorschlag, den Text von Artikel 333.1 erheblich zu ändern; und es wurde festgestellt, dass alle Dinge, die einem Menschen gehören könnten, als bewegliches oder unbewegliches Eigentum gelten. Anscheinend würde der neue Text Folgendes bestimmen:

„Tiere sind Lebewesen, die mit Sensibilität ausgestattet sind. Auf sie findet die Rechtsordnung der Vermögenswerte nur Anwendung, soweit sie mit ihrer Natur und den zu ihrem Schutz bestimmten Bestimmungen vereinbar ist.

Zum Sorgerecht

Auch Artikel, die über das Sorgerecht für Haustiere bei Trennung oder Ehescheidung sprechen, würden geändert. Zum Beispiel wird vorgeschlagen, dass Artikel 90 des Bürgerlichen Gesetzbuches einen Buchstaben c in den aktuellen Text einfügt, der Folgendes bestimmen würde:

„C) Die Bestimmung der Haustiere, sofern vorhanden, unter Berücksichtigung des Interesses der Familienmitglieder und des Wohlergehens des Tieres, um gegebenenfalls die Verteilung der Genusszeiten vorhersehen zu können“.

Außerdem würde ein neuer Artikel 94bis hinzugefügt, der vorsieht, dass die Justizbehörden können einem oder beiden Ehegatten den rechtmäßigen Besitz eines Haustieres anvertrauen, entsprechend Ihren Interessen und auch der Integrität des Tieres.

All diese Entwicklung würde kommen Rahmenbedingungen und Rechtsgrundlagen schaffen für die Richter in diesen Urteilen, die es bisher nicht gab.

Ebenso ist anzumerken, dass zumindest im vorläufigen Text keine spezifischen Parameter für den Tierschutz angegeben. Dies könnte noch Raum für subjektive Interpretationen bei der Bestimmung des Gewahrsams von Haustieren lassen.

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